Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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Bewerben – richtig und rechtzeitig!

In einigen Fällen musst du dich zunächst bewerben, um einen Studienplatz in deinem Wunschstudiengang zu erhalten. Wie der genaue Verfahrensablauf aussieht und wer deine Ansprechpartner sind, richtet sich zunächst einmal nach deiner Staatsangehörigkeit und danach, wo du dein Abitur gemacht hast.

Deutscher Schulabschluss und deutsche Staatsangehörigkeit

Deutscher Schulabschluss und deutsche Staatsangehörigkeit

Für einige Studienfächer musst du dich bewerben, also eine Zulassung beantragen. In diesen Fällen ist der Studierendenservice -Bereich Bewerbung- der CAU deine nächste Anlaufstelle. Das klingt vielleicht nach vielen Formularen – ist aber tatsächlich gar nicht so kompliziert.

Ob du dich für dein Fach oder deinen Studiengang bewerben musst, erfährst du auf den Seiten des Studierendenservices oder im Studienfachangebot. Dabei gelten unterschiedliche Bewerbungskriterien für das erste oder für höhere Fachsemester, für ein Zweitstudium oder ein Studium ohne Abitur. Du findest hier auch die notwendigen Informationen und Formulare für eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS), die in einigen Fächern erforderlich ist.

Den Bewerbungsantrag findest du online, ebenso eine Liste der Unterlagen, die du zusammen mit der Bewerbung einreichen musst. Diese Liste sieht lang aus, ist jedoch unkompliziert. Detaillierte Informationen zur Bewerbung gibt es hier.
Ganz wichtig: Halte unbedingt die Bewerbungsfrist ein! Und wende dich bei Fragen direkt an die den Studierendenservice -Bereich Bewerbung-.

Ob deine Bewerbung erfolgreich war, erfährst du mit dem Zulassungsbescheid. Die ersten Zulassungsbescheide werden für das Wintersemester in der Regel bis Mitte August verschickt. Solltest du dann noch keine Zulassung erhalten haben, hast du noch eine Chance im Nachrückverfahren oder gegebenenfalls im Losverfahren. Und wenn es gar nicht geklappt hat, schau doch noch mal auf das Studienangebot der CAU, ob es nicht auch ein anderes interessantes Fach für dich gibt, das keine Zulassungsbeschränkung hat.

Deutscher Schulabschluss und andere Staatsangehörigkeit

Deutscher Schulabschluss und andere Staatsangehörigkeit

Wenn du ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder staatenlos bist und dein Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule gemacht hast, giltst du für die Hochschulen als „Bildungsinländer“. Für dich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deine deutschen Mitbewerberinnen und Mitbewerber.

Für einige Studienfächer musst du dich bewerben, also eine Zulassung beantragen. In diesen Fällen ist der Studierendenservice -Bereich Bewerbung- der CAU deine nächste Anlaufstelle. Das klingt vielleicht nach vielen Formularen – ist aber tatsächlich gar nicht so kompliziert.

Ob du dich für dein Fach oder deinen Studiengang bewerben musst, erfährst du auf den Seiten des Studierendenservices oder im Studienfachangebot . Dabei gelten unterschiedliche Bewerbungskriterien für das erste oder für höhere Fachsemester, für ein Zweitstudium oder ein Studium ohne Abitur. Du findest hier auch die notwendigen Informationen und Formulare für eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS), die in einigen Fächern erforderlich ist.

Den Bewerbungsantrag erhältst du online, ebenso eine Liste der Unterlagen, die du zusammen mit der Bewerbung einreichen musst. Diese Liste sieht lang aus, ist jedoch unkompliziert. Detaillierte Informationen zur Bewerbung gibt hier.
Ganz wichtig: Halte unbedingt die Bewerbungsfrist ein! Und wende dich bei Fragen direkt an den Studierendenservice -Bereich Bewerbung-.

Ob deine Bewerbung erfolgreich war, erfährst du mit dem Zulassungsbescheid. Die ersten Zulassungsbescheide werden für das Wintersemester in der Regel bis Mitte August verschickt. Solltest du dann noch keine Zulassung erhalten haben, hast du noch eine Chance im Nachrückverfahren oder gegebenenfalls im Losverfahren. Und wenn es gar nicht geklappt hat, schau doch noch mal auf das Studienangebot der CAU, ob es nicht auch ein anderes interessantes Fach für dich gibt, das keine Zulassungsbeschränkung hat.

Ausländischer Schulabschluss und andere Staatsangehörigkeit

Ausländischer Schulabschluss und andere Staatsangehörigkeit

Wenn du ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit hast oder staatenlos bist und dein Abitur weder in Deutschland noch an einer deutschen Auslandsschule gemacht hast, musst du dich an das International Center der CAU wenden.

Wie das Bewerbungsverfahren konkret ausgestaltet ist und welche Unterlagen Du einreichen musst, erfährst Du hier. Dabei gelten zum Beispiel unterschiedliche Bewerbungskriterien für Erstsemester oder höhere Fachsemester oder für ein Zweitstudium.

Ganz wichtig: Halte unbedingt die Bewerbungsfrist ein! Und wende dich bei Fragen direkt an das International Center. Ob deine Bewerbung erfolgreich war, erfährst du mit dem Zulassungsbescheid.

Bitte beachte auch, dass du schon bei der Bewerbung nachweisen musst, dass du über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügst. Diese kannst du nachweisen durch eine Sprachprüfung. Eine Liste über die anerkannten Prüfungen findest du hier.

Wenn du die erforderlichen Deutschkenntnisse für ein Fachstudium noch nicht hast, kannst du dich für einen Deutschkurs bewerben. Sobald du dort die notwendigen Kenntnisse erworben und die Sprachprüfung abgelegt hast, kannst du dich für das Fachstudium bewerben.

Wenn du mit dem ERASMUS-Programm an die CAU kommen möchtest, gelten für dich etwas andere Bewerbungsbedingungen. Bitte informiere dich beim International Center.

Ausländischer Schulabschluss und deutsche Staatsangehörigkeit

Ausländischer Schulabschluss und deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und deinen Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht hast, musst du dich genauso bewerben wie mit einem deutschen Abitur. Bitte lies deshalb auch den obenstehenden Text „Deutsche Staatsangehörigkeit und deutscher Schulabschluss“. Allerdings musst du noch ein paar zusätzliche Dinge berücksichtigen:

Du musst deine Zeugnisse amtlich übersetzen lassen, es sei denn, sie sind in englischer Sprache.

Außerdem muss dein ausländischer Schulabschluss in Deutschland auch als Studienberechtigung anerkannt sein. Eine bundesweit gültige Anerkennung erteilen die Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Dort erfolgt – falls erforderlich - auch die Berechnung  bzw. Umrechnung deiner Durchschnittsnote. Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deinen ausländischen Zeugnissen an der CAU studieren kannst, berät dich das International Center.

Und zuletzt musst du bei der Einschreibung nachweisen, dass du über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügst. Diese kannst du nachweisen durch eine bestandene Sprachprüfung. Eine Liste über die anerkannten Prüfungen findest du hier. Wenn du jedoch die erforderlichen Deutschkenntnisse für ein Fachstudium noch nicht hast, kannst du dich für einen Deutschkurs bewerben. Dazu berät dich das International Center hier. Für das Fachstudium bewirbst oder immatrikulierst Du Dich, sobald du die notwendigen Kenntnisse erworben und die Sprachprüfung abgelegt hast.

Ganz wichtig: Halte unbedingt die Bewerbungsfrist ein! Und wende dich bei Fragen direkt an den Studierendenservice -Bereich Bewerbung- oder das International Center. Ob deine Bewerbung erfolgreich war, erfährst du mit dem Zulassungsbescheid.